ClinicalOS · ICD-Kompass · Annex zu Band 1

Kodiergrundregeln, Beispiele & GOP-Bezug

Klar kodieren. Sicher dokumentieren. Diese Seite ergänzt den ICD-Kompass um die hausärztliche Kodierlogik – vom Kurzüberblick bis zu Beispielen mit Abrechnungsbezug.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite ist eine fachliche Orientierung für die hausärztliche Dokumentation und Kodierung. Verbindlich sind stets die aktuelle ICD-10-GM, der aktuelle EBM, regionale KV-Regelungen, die Praxissoftware sowie die Dokumentation des konkreten Einzelfalls. Ein ICD-Code dokumentiert Morbidität – er ersetzt nicht die vollständigen Leistungs-, Kontakt-, Zeit-, Qualifikations- und Dokumentationsvoraussetzungen einer GOP.

Kodiergrundregeln auf einen Blick

ICD-10-GM-Kodierung soll den tatsächlichen Behandlungsanlass und den im Quartal erbrachten ärztlichen Leistungsbezug abbilden. Sie ist keine unreflektierte Liste aller Diagnosen, die ein Patient irgendwann einmal hatte.

1. Was wird kodiert?

Kodiert werden Diagnosen, Symptome, Befunde oder Versorgungsanlässe, für die im Quartal eine diagnostische, therapeutische, beratende oder koordinierende Leistung erbracht wurde.

Beispiel:

Bei einer Blutdruckkontrolle mit Therapieanpassung ist I10 G plausibel. Kommt derselbe Patient ausschließlich wegen eines akuten Infekts, wird die Hypertonie nicht allein wegen ihrer Vorgeschichte zur Behandlungsdiagnose.

2. G, V, A und Z bewusst einsetzen

Merksatz: G, V, A und Z sind keine Dekoration. Sie dokumentieren die diagnostische Sicherheit.

3. Krankheit, Symptom oder Kontaktanlass?

Ist die Ursache noch offen, ist ein Symptomcode häufig ehrlicher als eine vorschnelle Erkrankungsdiagnose. Bei unklarer Dysurie kann etwa R30.0 G und – je nach klinischer Einschätzung – N39.0 V sachgerechter sein als reflexhaft N39.0 G.

Bei Check-up, Impfung, Screening, Beratung, Nachsorge oder Statusangaben ist häufig ein Z-Code passend – etwa Z00.0 beim Check-up ohne Beschwerden oder ein impfbezogener Z-Code bei einer Schutzimpfung.

4. So spezifisch wie begründet

Kodieren Sie so spezifisch wie klinisch dokumentiert – aber nicht künstlich präzise. Lokalisation, Schweregrad, Komplikation und Seitenangabe gehören dazu, wenn sie bekannt, relevant und im ICD-System vorgesehen sind.

Typischer Fehler: R52 als Sammelcode verwenden, obwohl ein spezifischerer Code wie M54.- bei Rückenschmerz oder M17.- bei gesicherter Gonarthrose passt.

5. Abrechnung: ICD ist nur ein Teil

Ein ICD-Code kann eine behandlungsrelevante Morbidität dokumentieren. Er ersetzt jedoch nicht die vollständigen Leistungs-, Kontakt-, Zeit-, Qualifikations- und Dokumentationsvoraussetzungen einer GOP.

Das gilt besonders für die Chronikerpauschale, psychosomatische Grundversorgung, hausärztliche Geriatrie und Palliativversorgung.

SituationHäufig passende KodierlogikBeispiel
Gesicherte ErkrankungSpezifischer Krankheitscode + GI10 G bei Hypertoniekontrolle mit Therapieanpassung
Diagnose noch offenR-Code und/oder Verdachtsdiagnose + VR30.0 G und ggf. N39.0 V bei Dysurie
Prävention oder KontaktanlassZ-CodeZ00.0 G beim Check-up ohne Beschwerden
Status oder FolgeSpezifischer Folgecode oder Z-CodeNach individueller klinischer Prüfung
Paarige StrukturSeitenangabe, wenn vorgesehenRechte/linke Seite bei passendem Code
Hinweis: Der ICD-Code verdichtet Informationen. Befund, Beurteilung, Differenzialdiagnose, Therapieentscheidung und Verlauf gehören weiterhin in die Klartextdokumentation.
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Details: Kodiergrundregeln, Beispiele & GOP-Bezug

Grundregeln
Chroniker
Psyche
Geriatrie
Palliativ
1Behandlungsdiagnose statt PatientenbiografieGrundregeln

Eine Diagnose wird nicht deshalb kodiert, weil sie irgendwann gestellt wurde. Entscheidend ist: Hat sie im laufenden Quartal eine ärztliche Leistung ausgelöst oder beeinflusst?

Das kann eine Untersuchung, Therapieanpassung, Beratung, Verlaufskontrolle, Verordnung, Überweisung, Koordination oder Risikobeurteilung sein.

Beispiele

FallSinnvolle Kodierlogik
Blutdruckkontrolle, Ramipril wird angepasstI10 G als Behandlungsdiagnose
Diabetespatient kommt nur wegen Husten und SchnupfenAkuter Atemwegsinfekt kodieren; E11.- nur, wenn Diabetes mitbeurteilt oder behandelt wurde
Patient mit bekannter KHK kommt zum Check-up ohne kardiologische LeistungsinhalteCheck-up-Anlass kodieren; KHK nicht reflexhaft als aktive Behandlungsdiagnose übernehmen
Alte Appendektomie ohne aktuellen BezugKeine Quartalsdiagnose allein wegen der früheren Operation
Penicillinallergie ohne aktuelle ArzneimittelentscheidungNicht als aktive Behandlungsdiagnose kodieren; relevante Information bleibt in der Anamnese
Merksatz: Nicht „Welche Diagnosen hat der Mensch?“, sondern „Welche Diagnose erklärt die heutige ärztliche Leistung?“.
2G, V, A und Z richtig anwendenGrundregeln

G – gesichert

G bedeutet: Die Diagnose ist nach Anamnese, Untersuchung, Befundlage und ärztlicher Beurteilung ausreichend gesichert.

Praxisbeispiele

  • I10 G bei gesicherter Hypertonie mit Blutdruckkontrolle und Therapieanpassung.
  • J06.9 G bei klinisch typischem akutem Atemwegsinfekt ohne Hinweise auf Pneumonie oder andere schwere Differenzialdiagnosen.

Typischer Fehler:

G aus Gewohnheit setzen, obwohl die Diagnose noch nicht tragfähig ist.

V – Verdacht

V bedeutet: Die Diagnose ist plausibel, aber noch nicht gesichert. Sie kann bei laufender Diagnostik oder nachvollziehbarer Arbeitsdiagnose sinnvoll sein.

Praxisbeispiele

  • Dysurie, Pollakisurie, unklarer Urinstix, Kultur ausstehend: R30.0 G und/oder N39.0 V.
  • Fieber, Husten, fokale Auskultationsbefunde, weitere Abklärung läuft: J18.- V, sofern ein Pneumonieverdacht medizinisch begründet dokumentiert ist.

Typischer Fehler:

Eine Verdachtsdiagnose als G zu kodieren, obwohl nur ein Symptom gesichert ist.

A – ausgeschlossen

A kann verwendet werden, wenn ein konkreter Verdacht Anlass der Abklärung war und dieser Verdacht ausgeschlossen wurde. Es ist kein allgemeines Kennzeichen für „Patient ist gesund“.

Praxisbeispiel

  • Akuter Thoraxschmerz; nach strukturierter Abklärung besteht kein Hinweis auf Myokardinfarkt. Die konkrete Kodierlogik richtet sich nach Anlass, Befund und den geltenden ICD-/EBM-Regeln. Häufig bleibt der behandlungsrelevante Symptomcode, etwa R07.4, zentral.

Z – Zustand nach

Z bedeutet: Eine frühere Erkrankung ist nicht mehr aktiv, ihr Zustand oder ihre Folge ist aber für die aktuelle Behandlung relevant.

Praxisbeispiele

  • Status nach kardiovaskulärem Eingriff mit kontrollrelevantem Implantatstatus.
  • Zustand nach Tumorbehandlung mit aktueller Nachsorge, sofern kein spezifischerer Folge- oder Nachsorgecode vorzuziehen ist.
Wichtig: Enthält ein ICD-Code bereits eine Folgezustands- oder Statuslogik, sollte nicht zusätzlich unkritisch Z ergänzt werden.
3Spezifisch kodieren – ohne ScheingenauigkeitGrundregeln

Die passende Kodierung ist möglichst spezifisch, aber nur soweit die Dokumentation sie trägt. Maßgeblich ist nicht die längste Codeform, sondern die klinisch richtige.

Praktische Stufenlogik

  1. Ist eine Erkrankung gesichert?

Dann möglichst den passenden Krankheitscode verwenden.

  1. Ist nur ein Symptom gesichert?

Dann ist ein R-Code oft korrekt.

  1. Ist eine Erkrankung plausibel, aber noch offen?

Verdachtsdiagnose mit V und/oder Symptomcode prüfen.

  1. Sind Lokalisation, Seite, Schweregrad oder Komplikation bekannt?

Diese Information nutzen, wenn sie für den gewählten ICD-Code vorgesehen und dokumentiert ist.

Beispiele

Klinische SituationWeniger passendPassender, wenn klinisch belegt
Schwindel ohne geklärte UrsacheDirekte Kodierung einer spezifischen vestibulären DiagnoseR42
Gesicherter benigner LagerungsschwindelR42 dauerhaft weiterführenH81.1
Bauchschmerz, Ursache offenReflexhaft Gastritis kodierenR10.-
Klinisch gesicherter RefluxR10.- als DauerlösungK21.-
Unspezifischer KreuzschmerzR52M54.-
Gesicherter BandscheibenschadenM54.- alleinM51.-, sofern belegt
Belastungsreaktion nach TrennungF32 G ohne ausreichende DepressionsdiagnostikF43.- oder symptomorientierte Kodierung, je nach Befund
Dysurie bei offener UrsacheN39.0 GR30.0 G und ggf. N39.0 V
Merksatz: Nicht alles, was klinisch denkbar ist, darf als gesicherte Diagnose kodiert werden.
4R-Codes: sinnvoll bei offener DiagnoseGrundregeln

R-Codes bilden Symptome und abnorme Befunde ab. Sie sind kein Zeichen schlechter Kodierung, sondern können die medizinische Realität besser darstellen als eine voreilige Erkrankungsdiagnose.

SymptomTypischer Einsatz
R10.- Bauch- und BeckenschmerzUrsache noch offen; Abklärung läuft
R06.0 DyspnoeSymptom steht im Vordergrund, Ursache nicht gesichert
R07.4 ThoraxschmerzSicherheitsrelevantes Symptom; Differenzialdiagnostik notwendig
R31 HämaturieBis Ursache – etwa Stein, Infekt oder Tumor – geklärt ist
R42 SchwindelBreite Differenzialdiagnostik, keine spezifische Diagnose gesichert
R51 KopfschmerzKeine spezifische Kopfschmerzdiagnose belegt
R53 Unwohlsein und ErmüdungAbklärung oder symptomatische Behandlung
R63.4 GewichtsverlustWarnsymptom; Ursache muss geklärt werden
Typischer Fehler: Ein R-Code bleibt bestehen, obwohl eine spezifische Diagnose später gesichert wurde und den aktuellen Leistungsbezug besser erklärt.
5Z-Codes: Kontaktanlass, Prävention, Status und NachsorgeGrundregeln

Z-Codes sind in der Hausarztpraxis zentral. Sie bilden Situationen ab, in denen der medizinische Kontakt nicht durch eine akute Erkrankung ausgelöst wird.

AnlassMögliche Z-Code-FamilieBeispiel
Allgemeine UntersuchungZ00.-Check-up ohne Beschwerden
ScreeningZ11.-, Z12.-Infektionsscreening oder Krebsfrüherkennung
ImpfungZ23–Z27Je nach Impfziel und aktueller ICD-Systematik
BeratungZ71.-Gesundheits-, Ernährungs-, Sucht- oder Impfberatung
ExpositionZ20.-Kontakt mit übertragbaren Krankheiten
MedikamentenkontrolleZ51.81Therapeutisches Drug Monitoring oder strukturierte Arzneimittelkontrolle
TumornachsorgeZ08, Z09.-Nach Abschluss einer Tumorbehandlung
PalliativversorgungZ51.5Palliativmedizinische Betreuung
Implantat- oder StatusangabeZ92, Z95, Z96Medizinische Vorgeschichte oder Implantatstatus
Praxisbeispiel: Bei einer Impfung ist nicht künstlich eine Erkrankung zu kodieren. Der präventive Anlass kann die zutreffende Kodierlogik sein.
6Chronikerpauschale: GOP 03220 / 03221Chroniker

ICD dokumentiert Morbidität – die GOP setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus

Die Chronikerpauschale beruht nicht auf einer bloßen Diagnose oder einer historischen Positivliste. Erforderlich sind eine lang andauernde, lebensverändernde chronische Erkrankung, eine kontinuierliche ärztliche Behandlung und die jeweils geltenden Kontaktvoraussetzungen.

Die ICD-10-GM dokumentiert dabei die chronische behandlungsrelevante Morbidität. Sie ersetzt nicht die Dokumentation von Kontakten, Betreuung, Therapie, Beratung oder Behandlungsbedarf.

Klinische KonstellationMögliche ICD-Familien als MorbiditätsbezugZusätzlich zu prüfen und zu dokumentieren
Kardiometabolische LangzeitbetreuungI10, I25, I48, I50, E11, E78, N18Aktueller Leistungsbezug, Betreuung, Kontaktvoraussetzungen, Therapie- oder Verlaufskontrolle
Chronische AtemwegserkrankungJ44, J45Verlauf, Inhalationstherapie, Exazerbation, Beratung, Kontakte
Chronische neurologische ErkrankungG20.-, G35.-, G40.-, I69.-Funktion, Verlauf, Therapie, Koordination
Tumor-/onkologische BetreuungC00–C97, relevante Folge- und NachsorgecodesAktueller Betreuungs-, Behandlungs- oder Nachsorgebezug
Chronische psychische ErkrankungF32/F33, F41, F43, F45, F10/F17Klinisch korrekte Diagnose, Leistungsinhalt, Dokumentation und Kontakte

Kontaktlogik

Für die Chronikerpauschale sind nach aktueller KV-Information innerhalb der letzten vier Quartale Arzt-Patienten-Kontakte in mindestens drei Quartalen erforderlich; in mindestens zwei Quartalen muss ein persönlicher Kontakt erfolgt sein, wobei einer davon als Videosprechstunde möglich sein kann. Beim ersten persönlichen Kontakt im Behandlungsfall kommt GOP 03220 in Betracht; bei einem weiteren persönlichen Kontakt kann GOP 03221 relevant werden. Die vollständigen aktuellen EBM-Voraussetzungen und KV-Regelungen sind im Einzelfall maßgeblich.

Achtung: neue Versorgungspauschale ab 1. Juli 2026

Bei bestimmten Patientinnen und Patienten mit nur einer definierten chronischen Erkrankung, nur einem krankheitsspezifischen verschreibungspflichtigen Arzneimittel, keinen weiteren chronischen Erkrankungen und einem Alter von 18 bis 74 Jahren ist die neue GOP 03100 vorgesehen. Sie ersetzt in diesen Fällen unter anderem Versicherten- und Chronikerpauschale.

Betroffen sind insbesondere bestimmte Formen von:

  • Hypothyreose oder Autoimmunthyreoiditis,
  • Fettstoffwechselstörung,
  • essenzieller Hypertonie ohne hypertensive Krise,
  • idiopathischer Gicht.
Für die Abrechnung zusätzlich prüfen: Die genaue ICD-Liste, Alter, Arzneimitteltherapie, weitere chronische Erkrankungen, Kontakt- und Ausschlussregelungen sowie die aktuelle Umsetzung in der Praxissoftware.
7Psychosomatische Grundversorgung: GOP 35100 / 35110Psyche

Leistungsinhalt, Qualifikation und ICD-Logik trennen

Eine psychische F-Diagnose allein begründet keine psychosomatische GOP. Entscheidend sind der vollständig erbrachte Leistungsinhalt, persönliche Leistungserbringung, erforderliche Qualifikation beziehungsweise KV-Genehmigung, Gesprächsinhalt, Mindestzeit und nachvollziehbare Dokumentation.

  • GOP 35100: Differenzialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände.
  • GOP 35110: Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen.

Die ICD-10-GM dokumentiert die klinische Problemlage. Sie ersetzt weder die Gesprächsdokumentation noch die Leistungs- und Qualifikationsvoraussetzungen.

FallMögliche KodierlogikDokumentationsfokus
Belastungsreaktion nach Trennung, Schlafstörung, GrübelnF43.- oder symptomorientierte Kodierung, je nach BefundAuslöser, Dauer, Schwere, Suizidalität, Intervention
Gesicherte depressive EpisodeF32.- GDiagnostik, Schweregrad, Gesprächsinhalt, Therapieplanung
Rezidivierende DepressionF33.- GVorereignisse, aktuelle Episode, Verlauf, Behandlung
AngststörungF41.- GSymptomatik, Auslöser, Funktionseinschränkung, Intervention
Somatische Beschwerden mit psychosozialem ZusammenhangF45.- nur bei tragfähiger DiagnoseSomatische Abklärung, psychosoziale Faktoren, Behandlungsansatz
Akute Krise oder SuizidalitätNicht auf eine Abrechnungslogik reduzierenSicherheitsmanagement, Risikoeinschätzung, Notfallmaßnahmen
Typischer Fehler: F32 G bei jeder Belastungsreaktion oder F45 bei jeder unklaren körperlichen Beschwerde.
8Hausärztliche Geriatrie: GOP 03360 / 03362Geriatrie

Morbidität, Assessment und Betreuungskomplex

Für hausärztlich-geriatrische Leistungen reicht ein hohes Lebensalter allein nicht aus. Entscheidend sind geriatrischer Versorgungsbedarf, geriatrische Morbidität beziehungsweise geriatrische Syndrome und die vollständige Erbringung der jeweiligen Leistungsinhalte.

Geriatrisches ProblemMögliche ICD-BeispieleDokumentationsfokus
Demenz und kognitive EinschränkungF00–F03, G30, R41, U51Kognition, Alltagskompetenz, Versorgung
Mobilitätsstörung und SturzR26.-, R29.6, H81.-, G81.-Mobilität, Sturzrisiko, Hilfsmittel
InkontinenzN31.-, N39.3, N39.4, R32, R15Ursache, Belastung, Maßnahmen
Frailty, Gewichtsverlust, KachexieR54, R64, E41Funktion, Ernährung, Selbstversorgung
DysphagieR13Aspirationsrisiko, Ernährung, Logopädie
Chronischer SchmerzR52.1, M54.-, M17.-Funktion, Therapie, Wirkung
Pflege- und HilfebedarfZ74.-, Z99.3Teilhabe, Versorgung, Angehörige

GOP 03360: hausärztlich-geriatrisches Basisassessment

Im Mittelpunkt stehen persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, Erhebung und Monitoring motorischer, emotionaler und kognitiver Einschränkungen, standardisierte Beurteilung der Selbstversorgung sowie Einschätzung von Mobilität und Sturzrisiko.

Dokumentierbar sind beispielsweise:

  • Barthel-Index, IADL oder vergleichbare validierte Verfahren,
  • Timed-up-and-go, Tandemstand oder standardisierte Sturzrisikoeinschätzung,
  • Kognitives Screening, wenn klinisch erforderlich,
  • Funktionsniveau, Hilfsmittelbedarf, Wohn- und Versorgungssituation.

GOP 03362: hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex

Der Betreuungskomplex setzt ein aktuelles geriatrisches Basisassessment oder weiterführendes Assessment voraus. Zusätzlich sind Behandlung, Koordination oder therapeutische Maßnahmen bei geriatrischen Syndromen, Medikamentenüberprüfung und Aktualisierung des Medikationsplans relevant. Für die Abrechnung neben der Versichertenpauschale ist im selben Behandlungsfall ein weiterer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich.

Praxisbeispiel:

82-jährige Patientin mit Stürzen, Gangunsicherheit, Inkontinenz und Polypharmazie. Dokumentiert werden Funktions- und Sturzassessment, Medikationsreview, Anpassung des Medikationsplans, Hilfsmittel-/Therapieplanung und Koordination mit Angehörigen oder Pflege.

Für die Abrechnung zusätzlich prüfen: Aktuelle Alters- und Morbiditätsvoraussetzungen, Assessment-Aktualität, Kontaktvorgaben, Ausschlüsse sowie regionale KV-Hinweise.
9Palliativmedizinische VersorgungPalliativ

Palliativversorgung ist nicht auf Tumorerkrankungen begrenzt. Sie betrifft Patientinnen und Patienten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung, wenn die Lebenserwartung nach fachlicher Einschätzung begrenzt ist und ein konkreter palliativer Versorgungsbedarf besteht.

Die ICD-Kodierung soll Grunderkrankung, relevante Symptome, Komplikationen und – wenn passend – die palliativmedizinische Betreuung abbilden. Der Code ersetzt jedoch nicht die Dokumentation von Versorgungsziel, Symptomlast, Koordination, Kontakten und ggf. Hausbesuchen.

BereichMögliche ICD-BeispieleDokumentationsfokus
Palliativmedizinische BetreuungZ51.5Versorgungsziel, Betreuungsbedarf, Koordination
TumorerkrankungC00–C97, C78.-Primärtumor, Metastasen, Stadium, Symptome
SchmerzR52.2, ggf. spezifische UrsacheIntensität, Therapie, Wirkung
DyspnoeR06.0, J44, I50, C34 etc.Ursache, Belastung, Maßnahmen
Fatigue und KachexieR53, R64Funktion, Ernährung, Versorgung
Obstipation und ÜbelkeitK59.0, R11Symptomlast, Ursache, Intervention
Delir und UnruheF05, R45.1Sicherheits- und Krisenmanagement
AngehörigenbelastungZ63.8Beratung, Entlastung, Koordination
Hinweis: Hausärztliche palliativmedizinische GOP und spezialisierte ambulante Palliativversorgung haben unterschiedliche Voraussetzungen. Abrechnung und Versorgungsauftrag müssen im Einzelfall anhand der aktuellen EBM-/BMV-Regelungen geprüft werden.
10Checkliste vor QuartalsabschlussCheckliste
  • Hatte die kodierte Diagnose im Quartal einen konkreten Leistungsbezug?
  • Ist Krankheit, Symptom, Präventionsanlass oder Zustand nach korrekt unterschieden?
  • Passt das Zusatzkennzeichen G, V, A oder Z?
  • Ist der Code so spezifisch wie dokumentiert – aber nicht künstlich präzise?
  • Ist bei offener Ursache ein R-Code besser als eine voreilige Erkrankungsdiagnose?
  • Wurde bei Impfung, Check-up, Screening, Beratung, Nachsorge oder Status ein Z-Code geprüft?
  • Sind bei Chroniker-, psychosomatischer, geriatrischer oder palliativer Versorgung die jeweiligen GOP-Leistungsinhalte zusätzlich vollständig erfüllt und dokumentiert?
  • Wurden aktuelle ICD-10-GM, EBM, KV-Vorgaben und Praxissoftware-Hinweise geprüft?
Abschließender Merksatz: Gute Kodierung ist klinisch nachvollziehbar, dokumentiert den tatsächlichen Leistungsbezug und trennt sauber zwischen Diagnose, Symptom, Kontaktanlass und Abrechnungsvoraussetzung.